Welche Blitzschäden an Gebäuden und deren Inhalt ersetzt die Versicherung?
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Für
die Schäden durch einen direkten Blitzeinschlag besteht die
Möglichkeit eines Versicherungsschutzes im Rahmen einer Feuer-,
Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung.
Aus den Schäden eines indirekten Blitzeinschlages resultierenden
Überspannungsschäden, an den zum Hausrat zählenden
elektrischen Geräte oder Anlagen können auch versichert
werden.
Als Sonderfall gilt der Einschluss von den
Überspannungsschäden, die von der direkten als auch von den
indirekten Blitzeinschlägen, sowie Kurzschluss, Lichtbogen,
Induktion oder atmosphärische Elektrizität entstehen, werden
bei Neuwertversicherung von den Elektro- und Gasgeräten des
Hausrats möglich. Die Versicherungen von heute setzen VDE-gerechte
Blitz- und Überspannungsschutzmaßnahmen voraus, welche bei
den Neuabschlüssen derartigen Versicherungen vorhanden sein
müssen.
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