Welche Blitzschäden an Gebäuden und deren Inhalt ersetzt die Versicherung?


Für die Schäden durch einen direkten Blitzeinschlag besteht die Möglichkeit eines Versicherungsschutzes im Rahmen einer Feuer-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Aus den Schäden eines indirekten Blitzeinschlages resultierenden Überspannungsschäden, an den zum Hausrat zählenden elektrischen Geräte oder Anlagen können auch versichert werden. Als Sonderfall gilt der Einschluss von den Überspannungsschäden, die von der direkten als auch von den indirekten Blitzeinschlägen, sowie Kurzschluss, Lichtbogen, Induktion oder atmosphärische Elektrizität entstehen, werden bei Neuwertversicherung von den Elektro- und Gasgeräten des Hausrats möglich. Die Versicherungen von heute setzen VDE-gerechte Blitz- und Überspannungsschutzmaßnahmen voraus, welche bei den Neuabschlüssen derartigen Versicherungen vorhanden sein müssen.
©2009 Blitzschutzanlagen & Technosport Uwe Büttner und Peter Gawrisch GbR, Kreuzstraße 6, 01705 Freital