Wann benötigt ein Gebäude eine Blitzschutzanlage?
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Für
diese Frage müssen die Höhe und Umgebung sowohl auch Bauart,
Nutzung und Inhalt des Objektes betrachtet werden. Auf jeden Fall
sollten Objekte, die ihre Umgebung deutlich überragen, eine
Blitzschutzanlage erhalten, unabhängig von den behördlichen
Auflagen.
• wenn leichtentflammbare Stoffe für die Dacheindeckung und als Dämmaterial im Dachbereich vorliegen, z.B.: Holz, Reet, Stroh, usw. • wenn im Objekt explosionsgefährliche Stoffe, in Form von Gasen, Flüssigkeiten oder Feststoffe, gelagert werden • wenn wie in Museen, Kirchen oder Forschungs- und Entwicklungsabteilungen, einmalige, nicht wiederbeschaffbare Werte im Objekt vorliegen Eine genaue Zuordnung kann über die Berechnung der Blitzschutzklasse erfolgen. Diese Berechnung kann gemeinsam mit dem Bauherren von uns vorgenommen werden. |